Dienstag, 16. April 2024
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Abschaffung der Buchpreisbindung empfohlen

Buchhandel

Die Monopolkommission hat am 29. Mai ihr 80. Sondergutachten mit dem Titel „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“ vorgelegt. Anlass dieses aus eigenem Ermessen erstellten Sondergutachtens ist ein im Jahr 2016 ergangenes Urteil, in dem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit festgestellt hat.

Die Monopolkommission gutachtet auf Basis des § 44 Abs. 1 Satz 4 des Gesetz gegen Wettbewwerbsbeschränkungen (GWB) und unterstellt einen Konflikt mit dem EU-Recht:

„Zumindest in dem Umfang, in dem die Buchpreisbindung sich auf den grenzüberschreitenden Buchhandel auswirken kann, ist nicht auszuschließen – und in Hinblick auf E-Books sogar wahrscheinlich –, dass der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren auch die Buchpreisbindung für mit dem EU-Recht unvereinbar erklären wird.“

In dem Sondergutachten würdigt die Monopolkommission die Buchpreisbindung aus ökonomischer und rechtlicher Sicht. Sie arbeitet heraus, dass die Buchpreisbindung einen schwerwiegenden Markteingriff darstellt, dem mit dem Kulturgut Buch ein nicht klar definiertes kulturelles Schutzziel gegenübersteht und dessen Auswirkungen ambivalent bzw. unklar sind. Im Ergebnis spricht die Monopolkommission sich deshalb für eine Abschaffung der Buchpreisbindung aus.

Die Monopolkommission ist sich jedoch nicht vollends sicher, und schränkt ihre Empfehlung deutlich ein:

„Vor jeder Erwägung weiterer Maßnahmen muss erstens das Schutzziel definiert werden. Zweitens muss geprüft werden, ob und inwiefern Schutzdefizite bestehen. Erst auf dieser Basis kann drittens entschieden werden, mit welchen Instrumenten die Schutzdefizite behoben werden können.“

Mitglieder der Monopolkommission

Die fünf Mitglieder der Monopolkommission müssen nach §45 GWB über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Ob die derzeitige Zusammensetzung der Kommission diesen Anforderungen genügt, ist fraglich, denn die Mitglieder gehören sämtlich keinem Branchenverband der Kultur- und Kreativwirtschaft, oder dem Verlags- und Handelsgewerbe an. Im Einzelfall besteht sogar eine direkte Interessenkollision:

– Vorsitz: Prof. Achim Wambach, Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (Mannheim),

– Dagmar Kollmann, Unternehmerin und Aufsichtsrat (Bonn),

– Prof. Dr. Jürgen Kühling, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht ( Universität Regensburg)

– Dr. Thomas Nöcker, Mitglied des Vorstands der K+S Aktiengesellschaft (Kassel)

– Dr. Angelika Westerwelle, Unternehmerin LANAX Management GmbH, Berlin.

Insbesondere bei Telekom-Aufsichtsrätin Kollmann besteht eine direkte Interessenkollision, da das Unternehmen den Handel mir E-Books und eigenen digitalen Endgeräten voran treibt.

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung verfolgt als öffentlich durch Bund, Land Baden Württemberg fördertes Institut den übergreifenden Forschungsleitgedanken der ökonomischen Analyse funktionstüchtiger Märkte und Institutionen in Europa. Die Kompetenz des ZEW liegt insbesondere im Bereich der angewandten Mikroökonometrie und bei rechenbaren allgemeinen Gleichgewichtsmodellen.

Dies hat jedoch keinen Eingang in des Gutachten gefunden, in dem die Sonderrolle von Amazon in einem eigenen Kapitel beschrieben wird.

„68. Die Gründe für mögliche Kostenvorteile Amazons sind vielfältig. Es ist wahrscheinlich, dass Amazon als weitaus größter Akteur am deutschen Buchmarkt Größenvorteile („economies of scale“) generieren kann. Ein entscheidender Vorteil sollte auch sein, dass Amazon eine eigene Infrastruktur mit Warenlagern vorhält und somit – im Gegensatz zum Großteil der Onlinekonkurrenz – unabhängiger von den Logistikdienstleistern des Zwischenbuch-handels ist. Dadurch bedingt ist Amazons Anteil an der Wertschöpfungskette im Buchmarkt vermutlich größer als bei der Konkurrenz. Profitieren dürfte Amazon hier auch von signifikanten Verbundvorteilen („economies of sco-pe“).“

So ist der Monopolkommission praktisch entgangen, dass im Fall Amazon ein besonderes Marktungleichgewicht zum stationären Buchhandel besteht, und zugleich durch kostenfreie Versandlösungen die Buchpreisbindung direkt unterlaufen wird.

Inwieweit noch von funktionstüchtigen Märkten zwischen stationären Buchhandel und Amazon gesprochen werden kann, wurde nicht thematisiert. Die „Subscription-Economy“ von Amazon Prime ist wirtschaftssystematisch nicht mehr nur eine reine wettbewerbliche Form der Kundenbindung, sondern eine Außerkraftsetzung von Marktmechanismen.

Die Reaktionen vom Börsenverein des deutschen Buchhandels bis zur Kulturstaatsministerin Dr. Monika Grüttes liegen bereits vor, und werden in einem nachfolgenden Beitrag thematisiert und kommentiert.

Weitere Informationen:

www.monopolkommission.de

Sondergutachten 80: Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld (Volltext-PDF)