Dienstag, 19. März 2024
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Arzneimittel verteuern sich ab 1. April

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Wer in der kommenden Woche eine Apotheke besucht, und sich mit Arzneien versorgen will, erlebt eine Überraschung: die Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln wurden erhöht, die Krankenkassen-Festbeträge wurden verändert. Die mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen zuzahlen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfielen, können fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig werden. Das teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Das Geld wird von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen.

Einsparungen durch Absenken der Festbeträge

Die Absenkung von sogenannten Festbeträgen, bis zu denen die gesetzlichen Krankenkassen Arzneimittel bezahlen, soll bei den Kassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro erbringen.

Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: 2017 waren es schon mehr als 2,1 Milliarden Euro. Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel, Entzündungshemmer oder Blutverdünner und Rheumamittel. Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem Opioide mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch Substanzen wie Prednisolon oder Clopidogrel gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab ein Festbetrag festgelegt.

Kassenspezifische Rabattverträge

Zeitgleich zu den Festbetragsanpassungen treten zum 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft. Sie können dazu führen, dass sich Patienten von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) haben nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr in entsprechenden Verträgen mit Herstellern vergeben. Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als 100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben. Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern.

Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Für zuzahlungsbefreite Mittel gilt: wenn der Abgabepreis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, kann ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden. Eine aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln ist auf dem Gesundheitsportal Aponet unter www.aponet.de zu finden.