Dienstag, 30. Dezember 2025
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Verwaltungsreform in Berlin ab 1. Januar 2026 in Kraft

Rotes Rathaus mit Neptunbrunnen

Die lange geplante und vorbereitete Berliner Verwaltungsreform tritt mit Beginn des neuen Jahres in Kraft. Die Berliner Verwaltung mit ihren Senatsverwaltungen und zwölf Bezirksämtern wird künftig effizienter organisiert und soll schneller und flexibler werden. — Rechtlicher Rahmen ist das neue Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung (Landesorganisationsgesetz – LOG BE vom 10. Juli 2025). Es sorgt für  klare Zuständigkeiten und eine bessere gesamtstädtische Steuerung Berlins. Es tritt am 1.1.2026 in Kraft.

Reformschritte – was ist geplant?

Mit der Reform sollen die Arbeitsabläufe in den Behörden verbessert werden. Das LOG BE regelt klar, welche Verwaltung welche Aufgaben übernimmt. Die Reform stärkte den Senat bei der gesamtstädtischen Steuerung und bindet die Bezirke frühzeitig in neue Vorhaben ein.
Das bisherige Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) wird damit ersetzt. Zusätzlich ändert sich die Verfassung von Berlin, die die Aufgabenverteilung zwischen Senat und Bezirken neu gestaltet.  Die Interessen der Bezirke müssen dann frühzeitig zu den Fragen der Verwaltung und der Gesetzgebung beteiligt werden, wenn Belange der Bezirke betroffen sind. Ebenso wird das Konnexitätsprinzip in der Berliner Verfassung verankert. Künftig gilt damit in Finanzfragen die Regel: Wer bestellt, muss auch zahlen – oder anderweitig die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen.

Mit dem neuen LOG BE werden drei Hauptziele gesetzt:

  • Klarheit und Transparenz werden geschaffen: es wird eine klare Aufgabenteilung geben und transparente Zuständigkeiten zwischen Politik und Querschnittsfeldern werden eingerichtet.
  • Die Gesamtstädtische Steuerung wird gestärkt. Künftig gibt der Senat zum Beispiel vor, welche Formulare und Anträge in den Bezirken verwendet werden, um alle Prozesse einheitlich zu gestalten.
    Neue Instrumente, wie etwa Verwaltungsvorschriften, die vom Senat erlassen werden, helfen den Bezirken, sich künftig besser zu orientieren und helfen dabei Vorgaben einzuhalten.
  • Die Berliner Bezirke werden als politische Einheiten gestärkt werden. Die Finanzautonomie wird durch das verbindliche Konnexitätsprinzip gestärkt. Künftig erhalten die Bezirke auch Finanzmittel für neue hinzu kommende Aufgaben. Damit werden künftig auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bezirken und Senat entstehen.

Politikfeldorientierung und neuer Prozesskatalog

Ein wichtiger Punkt der Reform ist die Politikfeldorientierung, die eine Ausrichtung an Handlungsfeldern mitbringt. Damit sollen Doppelzuständigkeiten und Behörden-PingPong vermieden werden.
Dazu wird auch ein neuer Prozesskatalog erstellt, der alle Aufgaben der Verwaltung als Prozesse erfasst. Aktuell sind bereits über 4.000 Aufgaben von Senatsverwaltungen und Bezirksämtern aufgelistet.

Dezentralisierung der Aufsicht und neue Einigungsstelle

Bisher unterliegen die zwölft Bezirke der Aufsicht des Senats. Künftig soll diese Aufsicht dezentralisiert werden. Ferner wird eine neue Einigungsstelle bei der Senatskanzlei eingerichtet, die zwischen Bezirk und Senat vermittelt, wenn sich größere Fragen und Konflikte in den Weg stellen.

Damit die Reform ihr Wirkung voll entfalten kann, muss sie sorgsam und Schritt für Schritt in den Behörden implementiert werden. Die Berliner Verwaltung damit ab dem 1. Januar 2026 zur lernenden Organisation, die die neuen Regelungen und Instrumente einarbeitet und umsetzt, damit die Reform und die geplanten Verbesserungen auch perspektivisch bei den Berlinerinnen und Berlinern ankommen.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner sagte dazu: „Die Verwaltungsreform ist die Grundlage für ein funktionierendes Berlin. Sie wird dafür sorgen, dass Entscheidungen künftig schneller, flexibler und effizienter getroffen werden. Die Berlinerinnen und Berliner werden von den klaren Zuständigkeiten und schnelleren Entscheidungsprozesse in der Verwaltung profitieren. Denn darum geht es: Wir wollen die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner Schritt für Schritt verbessern. “

Martina Klement, Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung und Chief Digital Officer (CDO) des Landes Berlin hat die Verwaltungsreform entscheidend voran gebracht. Sie sagte: „Im Transformationsjahr 2026 wird die Berliner Verwaltung die neuen Instrumente erlernen und nutzen. Unsere Kernaufgabe ist es, die einzelnen Reformschritte so umzusetzen, dass sie im Alltag der Berliner Verwaltung auch gut funktionieren.“

Weitere Informationen:

Pressemitteilung vom 29.12.2025

Verfassung von Berlin

Verfassung von BerlinGesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.05.2024 bis 31.12.2025