Donnerstag, 25. April 2024
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Baumfällsaison verlängert

Baumfällung


Zahlreiche planmäßige Baumpflegemaßnahmen mussten aufgrund der drei schweren Sturmereignisse in den vergangenen Wochen verschoben werden. Einige der Maßnahmen, insbesondere Fällungen, konnten nicht wie geplant umfänglich bis zum 28. Februar 2022 erledigt werden. Die Verkehrssicherungspflicht in Grünanlagen hat oberste Priorität.
Auf Wunsch des zuständigen Fachbereiches Grünflächen durch das Umwelt- und Naturschutzamt ist eine Ausnahme vom saisonalen Fäll- und Rodungsverbot für bis zu 87 Bäume, die nicht mehr verkehrssicher sind, erteilt worden.

Normalerweise gilt ab dem 1. März ein Fäll- und Rodungsverbot:

„Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Gehölze nur im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar beseitigt werden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn die Maßnahmen behördlich zugelassen beziehungsweise behördlich durchgeführt werden und wenn sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.“

Umweltstadtrat Oliver Schruoffeneger sagte dazu:

„Dass bei einem Sturm im Winter auch unbelaubte Bäume umstürzten, zeigt zum einen, dass wir es mit orkanartigen Böen bzw. Stürmen zu tun hatten und zum anderen, dass die Wurzeln vieler Bäume durch die vorausgehenden trockenen Jahre bereits geschädigt waren. Der Bezirk hat einen großen Verlust an Bäumen erlitten und auch wenn diese nicht mehr zu retten sind, fällt es schwer, die Bäume zu fällen. Allerdings hat hier die Verkehrssicherung und somit die Sicherheit der Bürger:innen absolute Priorität. Diese Sicherheit gewährleistet der Fachbereich Grünflächen mit großer Verantwortung.“

Diese Ausnahme betrifft jedoch nur den Baumschutz! — Treffen die beauftragten Mitarbeiter der Baumpflege-Unternehmen neue Vogelnester mit Gelege an, muss der Vogelschutz beachtet werden!