Berlins Musikschulen sind in großer Gefahr, ihren Auftrag nicht mehr ausführen zu können. Das sogenannte „Herrenberg“-Urteil des Bundessozialgerichts setzt neue Bedingungen für die Beschäftigung von Lehrkräften und die Frage der Scheinselbstständigkeit. Dabei geht es vor allem um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit an einem Institut/an einer Musikschule als „frei“ oder „fest“ (=sozialversicherungspflichtig) zu werten ist. Grundsätzlich betrifft dieses Urteil alle privaten Bildungseinrichtungen, Volkshochschulen oder ähnliche Lehreinrichtungen, die Honorarkräfte beschäftigen. betreffen. Die Problematik erfordert es, immer die individuelle Situation, den Einzelfall eines Instituts oder einer Bildungseinrichtung zu betrachten.
Doch inzwischen ist klar: so wie bisher geht es nicht weiter. Die weisungsgebundenen Musiklehrerinnen und Musiklehrer müssen nach den Auflagen der Rentenversicherung künftig fest angestellt werden. Das kostet sehr viel mehr Geld, als bisher. — Es betrifft auch Volkshochschulen und Vereine.
Der Bezirk Reinickendorf und seine Bezirksbürgermeisterin haben schon klare Kante gezeigt, und drängen auf eine Lösung. Mehr dazu siehe:
Beschäftigung von Honorarkräften in Lehre, Kunst & Kultur und Medien