Donnerstag, 28. März 2024
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Konjunkturerholung stabilisiert die Berliner Steuereinnahmen

Rotes Rathaus

Während viele Betroffene der Corona-Lockdowns bittere Not leiden, und viele Unternehmer mit bürokratischen Hürden für die Beantragung von Hilfsgeldern kämpfen, boomt die Wirtschaft.
Für viele kommen daher die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung überraschend:

„Nach den Konjunkturerwartungen der Bundesregierung wird das wirtschaftliche Vorkrisenniveau noch in diesem Jahr wieder erreicht werden. Dennoch belasten die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung weiterhin das Steueraufkommen. Die einsetzende konjunkturelle Erholung führt zu einer Stabilisierung und in den Folgejahren zu einem Wachstum der Steuereinnahmen. Die pandemiebedingten Steuerausfälle fallen damit etwas niedriger aus, als bisher erwartet,“ schreibt die Senatsverwaltung für Finanzen in der Pressemitteilung vom 12.5.2021.

„Nach den regionalisierten Ergebnissen der jüngsten Steuerschätzung werden für Berlin Einnahmen im laufenden Jahr von rund 23,7 Mrd. Euro erwartet. Dies bedeutet gegenüber der Steuerschätzung vom November 2020, die in den Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 eingeflossen ist, ein Mehraufkommen von rund 478 Mio. Euro. Für die Jahre des nächsten Doppelhaushaltes 2022/2023 ergeben sich Mehreinnahmen von rund 303 Mio. Euro (2022) und von rund 391 Mio. Euro (2023).“

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz sagte dazu: „In den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung spiegelt sich die Fortschreibung auf Basis der beobachteten Entwicklung, der einsetzenden konjunkturellen Erholung wider. Die wirtschaftlichen Indikatoren, darunter der boomende IT-Sektor, die schnell steigenden Fortschritte bei den Impfungen und das außenwirtschaftliche Umfeld deuten darauf hin, dass Deutschland raus aus der Krise herauswächst. Dennoch wäre es fahrlässig, die unverändert bestehenden erheblichen Einnahmerisiken zu ignorieren. Dies gilt für die Pandemie, aber auch für mögliche negative wirtschaftliche Folgen der Pandemie, wie Insolvenzen.“

Berlin habe, wo möglich, fiskalische Maßnahmen (u.a. Zweites Familienentlastungsgesetz) vorausschauend bereits in der Steuerschätzung vom November 2020 sowie im Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt, die jetzt in der gesamtstaatlichen Steuerschätzung erstmals eingerechnet wurden, so der Senator.

Detaillierte Zahlen der Steuerschätzung können der Pressemitteilung entnommen werden.

Fazit: die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung Berlins wird damit weiter anhalten. Die Haushaltslage bleibt jedoch angespannt.