Mittwoch, 22. Juli 2026
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Schornsteinfegerinnung zum neuen GModG

Schornsteinfeger

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz wurde beschlossen: das Schornsteinfegerhandwerk informiert über Änderungen. Diese betreffen den Einbau neuer Heizungsanlagen, eine verpflichtende Beratung und erfordern mehr Eigenverantwortung der Eigentümer und Betreiber.

Sankt Augustin, 14. Juli 2026. — Der Deutsche Bundestag hat das neue ebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 beschlossen. Es ersetzt das bisher gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das in der Bevölkerung vor allem als „Heizungsgesetz“ bekannt war, und enthält einige Änderungen – zum Beispiel für den Einbau von Öl- und Gasheizungen. Dieser bleibt zwar weiterhin möglich, aber mit neuen Auflagen: Die „Bio- Treppe“ kommt und mit ihr neue Fristen bzw. steigende Pflichtanteile für erneuerbare Energien. Das Schornsteinfegerhandwerk rechnet mit zahlreichen Verbraucheranfragen und empfiehlt eine individuelle Beratung vor Ort.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

  1. „Bio-Treppe“ statt 65 %-Regel

Eine wesentliche Änderung betrifft den Einbau neuer Heizungsanlagen: Die bisher geltende Pflicht, einen Nutzungsanteil von 65 % erneuerbarer Energien nachzuweisen, wurde aufgehoben. Nach wie vor enthält das Gesetz einen Katalog zulässiger Heizsysteme, die beim Neubau oder beim Austausch einer Heizungsanlage eingesetzt werden können, darunter auch Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen. Für diese Heizsysteme gelten allerdings neue Fristen und Pflichtanteile ab dem Jahr 2029. Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Brennstoffe steigt stufenweise an:

  • 2029: 10 %
  • 2030: 15 %
  • 2035: 30 %
  • 2040: 60 %
  • 2045: 100 %.
  1. Mehr Möglichkeiten, aber auch mehr Regeln

Das neue Gesetz enthält zahlreiche Ausnahmen, Sonderregelungen und alternative Erfüllungsmöglichkeiten. So können die geforderten Anteile abhängig von Gebäude und Heizungsanlage ganz oder teilweise auch durch Wärmepumpen- oder Biomasse-Hybridanlagen sowie durch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erfüllt werden. Es gibt damit zusätzliche Optionen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

  1. In Zukunft mehr Eigenverantwortung

Eine verpflichtende Beratung vor dem Einbau fossiler Heizungsanlagen wurde im GModG gestrichen. Auch die bisherige technische Bewertung der Heizungsanlage bei der Abnahme durch die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger wurde in wesentlichen Bereichen deutlich reduziert. Insgesamt verlagert der Gesetzgeber mehr Verantwortung auf Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen und Brennstofflieferanten. Gerade hierin liegt nach Meinung des Schornsteinfegerhandwerks auch die größte Herausforderung des neuen Gesetzes.

Schornsteinfegerin
Foto: © Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

„Die Bio-Treppe kann zur Kostenfalle werden“, so Dr.-Ing. Julian Schwark vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. „Zwar wird die Nachfrage nach Bio-Gas und Bio-Heizöl mit steigenden Pflichtanteilen wachsen. Gleichzeitig ist derzeit völlig unklar, ob die erforderlichen Mengen langfristig in ausreichendem Umfang und zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen verfügbar sein werden. Steigende Brennstoffpreise werden sich direkt auf die Heizkosten auswirken und sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter finanziell belasten.“

  1. Ohne Beratung drohen Fehler und Mehrkosten

Ebenso besteht für Hausbesitzerinnen und -besitzer die Gefahr einer „Vollzugsfalle“. Das Gesetz enthält zahlreiche Ausnahmeregelungen, Übergangsvorschriften und Nachweispflichten, die bereits bei der Planung einer neuen Heizungsanlage berücksichtigt werden müssen. Werden Fristen versäumt oder erforderliche Nachweise nicht rechtzeitig geführt, drohen Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks rät dazu, sich vor einer geplanten Sanierungsmaßnahme beraten zu lassen, um teure Fehlplanungen zu vermeiden.

  1. Förderreform: Insgesamt weniger Förderung

Parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurden auch die Eckpunkte der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Die Heizungsförderung wird künftig stärker sozial gestaffelt, gleichzeitig jedoch schrittweise reduziert. Bereits zum Neustart sinken die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Anschließend werden sie im Halbjahresrhythmus bis Ende 2030 auf 22.000 Euro abgesenkt.

Dafür mehr soziale Staffelung

Auch der Klima-Geschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert, einzelne Förderbestandteile werden vollständig gestrichen – darunter der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen. Neben der sozialen Staffelung ist eine Ausweitung des Einkommensbonus auf Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 Euro vorgesehen.

Schornsteinfegerhandwerk deutschlandweit im Beratungseinsatz

Auch wenn einzelne hoheitliche Prüfaufgaben künftig neu geregelt werden, bleiben Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger wichtige und häufig die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für viele Menschen. Sie kennen das Gebäude sowie die individuellen Gegebenheiten vor Ort und können dabei unterstützen, geeignete Heizsysteme im Rahmen des gesetzlich Möglichen auszuwählen und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
Gerade die Vielzahl neuer Ausnahmeregelungen und Nachweispflichten macht eine frühzeitige Beratung wichtiger denn je. Eine Aufgabe des Schornsteinfegerhandwerks wird es sein, die Wärmewende gemeinsam mit seinen Kundinnen und Kunden wirtschaftlich und rechtssicher umzusetzen.

Mehr Informationen:

www.schornsteinfeger.de | www.schornsteinfeger-berlin.de