Schornsteinfegerinnung zum neuen GModG
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz wurde beschlossen: das Schornsteinfegerhandwerk informiert über Änderungen. Diese betreffen den Einbau neuer Heizungsanlagen, eine verpflichtende Beratung und erfordern mehr Eigenverantwortung der Eigentümer und Betreiber. Sankt Augustin, 14. Juli 2026. — Der Deutsche Bundestag hat das neue ebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 beschlossen. Es ersetzt das bisher gültige Gebäudeenergiegesetz
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