Seit 2001 fördert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Kleinprojekte mit Mitteln aus dem Fördertopf „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“ (FEIN) in den Berliner Bezirken.
Die maximale Fördersumme je Projekt beträgt 3500 Euro. Insgesamt stehen dem Bezirksamt 69.900 Euro zur Verfügung
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, die in Eigenleistung erbracht werden (zum Beispiel Farben für Renovierungen, Pflanzungen) und die sich auf öffentliche und öffentlich zugängliche Einrichtungen und Anlagen im Bezirk beziehen wie Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Straßen und Plätze sowie Sport- und Grünanlagen.
Antragsberechtigt sind Bewohner:innen sowie gesellschaftliche Initiativen und Vereine des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin die Maßnahmen selbst organisieren und umsetzen. Die Auftragsvergabe von Dienstleistungen an Dritte, Aufwandsentschädigungen und Personal- oder Honorarkosten sind nicht förderfähig.
Anträge für Projekte in Charlottenburg-Wilmersdorf können noch bis Donnerstag, 28. März 2024, per E-Mail an FEIN-Mittel@charlottenburg-wilmersdorf.de eingereicht werden.
Anträge, die bereits eingegangen sind, werden berücksichtigt und müssen nicht neu gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mehr Informationen:
Sachmittel für „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“ (FEIN)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Kommentar:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt den Bezirken seit 2001 Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Einzelmaßnahmen werden seit 2001 und Pilotprojekte seit 2009 gefördert. Was ist daraus entstanden?
Was ist es wert für das Zusammenleben und für die Stadtgeschichte? Was wurde für persönliche Beziehungen und für die Stadtgesellschaft bewirkt? Gibt es eine zivilgesellschaftliche Berichtspflicht?
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