Die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH (BEW) hat trotz sieben Untersagungen zehn gesunde Kastanienbäume fällen lassen. Eindeutig ein Verstoß gegen die Berliner Baumschutzverordnung. Strafbewehrt mit bis zu 50.000 € Bußgeld je Baum, plus Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzung.
Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger kritisiert die Baumfällarbeiten der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH scharf. In einem Brief an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt von Freitag, 3. Juli 2026, äußerte er sein Unverständnis für die Vorgehensweise.
Streit um eine Fläche für eine Baustelleneinrichtung
Hintergrund ist die Fällung von zehn gesunden Kastanienbäumen für temporäre Baustelleninfrastruktur am Heizkraftwerk Charlottenburg am Spreeufer. Der Bezirk hatte die Maßnahmen wiederholt abgelehnt und insgesamt sieben schriftliche Untersagungen ausgesprochen. Er übermittelte auch eine förmliche Unterlassung. Der Bezirk argumentiert, dass keine wirksame Zustimmung nach dem Berliner Grünanlagengesetz vorliegt. Die BEW beruft sich hingegen auf eine Genehmigung des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), die aber nach Ansicht des Bezirksamts die Baumfällungen nicht abdeckt.
Nach Beginn der Arbeiten am Donnerstag, 2. Juli 2026, rief der Bezirk die Polizei, um die Maßnahmen zu stoppen und die rechtliche Lage vor Ort zu klären.
Der offene Brief von Schruoffeneger kritisiert die widersprüchliche Verwaltungspraxis und den Umgang mit der bezirklichen Zuständigkeit. Wörtlich heißt es darin: „Alle Beteiligten waren sich der Notwendigkeit einer bezirklichen Zustimmung zu den Fällungen bewusst.“
Die BEW, seit 2004 ein landeseigener Betrieb des Landes Berlin, äußerte sich auf der eigenen Internetseite ausführlich: Notwendige Fällarbeiten Am Spreebord.
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf pocht auf seine Zuständigkeit
In der Pressemitteilung vom 03.07.2026 führte Schruoffeneger weiter aus: „Trotz mehrfacher Gespräche konnten keine alternativen Standorte durchgesetzt werden, die den Erhalt der Bäume ermöglicht hätten. Der Bezirk hält weiterhin an seiner Einschätzung fest und sieht die Fällungen als vermeidbar an.“
Der Fall sieht zunächst wie ein Verwaltungsstreit aus, könnte jedoch noch zu einem Präzedenzfall werden. Mit der in Berlin verfolgten Kommunalisierungs-Strategie entwickeln landeseigene Betriebe auch eine an Selbstermächtigung grenzende Handlungsweise, die übergeordneten Zielen der Stadtpolitik entgegen stehen. — Die rechtliche Lage ist im Grundsatz unstrittig.
Ein Strafantrag eines Bürgers oder einer Naturschutzorganisation könnte den Präzedenzfall schnell in Gang setzen und einer juristischen Klärung zuführen.
