Donnerstag, 28. März 2024
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Johannes Rau: „Vertrauen in Deutschland – eine Ermutigung“ – aus dem Jahr 2004

Bundespräsident Johannes Rau

Von Michael Springer

In der Ära der Kanzlerschaft von Dr. Angela Merkel hat es bemerkenswerte Verschiebungen im politischen Denken gegeben. Auch Machtverschiebungen in Richtung Kanzleramt und in eine merkwürdige Medien-Demokratie, in der die Parlamente weitgehend entmachtet wurden.
Die guten alten Volksparteien sind geschrumpft, nur noch ca. 1,71 % der Bürger mit deutschen Pass und passiver Wahlberechtigung ab 16 Jahre (Parteieintrittsalter) sind in politischen Parteien organisiert (Niedermayer, 2017, FU-Berlin). Zugleich gab es seit Jahren bemerkenswerte Fälle von „Staatsversagen,“ wie etwa die noch immer ungeordnete Migrations- und Integrationspolitik, der Verfall der Beschaffungspraxis und Instandhaltung der Bundeswehr, die Verschleppung zentraler Vorhaben zur Breitbandinfrastruktur und Digitalisierung — und gravierende Fehler bei der Bahnreform und gewaltige Rückstände im Infrastrukturausbau, bei Brücken, Schulen und öffentlichen Gebäuden.
In der Energiewende wurden Ziele nicht verwirklicht, Offshore-Windparks errichtet, aber jahrelang nicht an das Verbundnetz angeschlossen.

Die Corona-Pandemie hat schließlich sogar jahrzehntelange Versäumnisse im Bevölkerungschutz offengelegt, denn schon 2003 gab es erste SARS-Ausbrüche in Norwegen und Kanada — und 2004 eine Sechste Konferenz über Krisenkommunikation betreffend Pandemien in Reykjavík.
Seit 2012 hatte der Deutsche Bundestag Pläne für einen Schutz gegen SARS-Viren per Gutachten angefordert, mit dem Ausbruch der SARS-Covid 19 Pandemie im Januar 2020 wurde das Versagen gleich dreier Gesundheitsminister und der für den Bevölkerungsschutz zuständigen Innenminister offengelegt.

„Die Bundesnotbremse ist aus heutiger Sicht jedoch nicht nur Ende sondern zugleich Beginn eines neuen Staatsversagens gewesen. Tatsächlich war es die Verlagerung der Handlungskompetenz auf die Gubernative*, zumal in der föderalen Variante einer informellen ad-hoc-Bund-Länder-Gubernative, die sich als strukturell unpassend und fachlich unangemessen erwiesen hat;“ schreibt Prof. Dr. Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Verfassungsblog.

Kluth weist zurecht darauf hin, dass sich aus der Verfassung keine konkreten Handlungsanleitungen für gutes Regieren (ein Begriff vob Pierre Rosanvallon) ableiten lassen. Die Verfassung liefert „nur“ einen Rahmen, der vor allem abstrakte Handlungspflichten sowie Grenzen staatlicher Freiheitsbeschränkungen etabliert.

Staatsversagen (oder auch Politikversagen) lässt sich wirtschaftswissenschaftlich und politikwissenschaftlich deuten. In den drei Amtszeiten von Kanzlerin Dr. Angela Merkel sind jedoch neue Ursachen für Staatsversagen hinzu getreten, die mit der Entgrenzung der politischen und gesellschaftlichen Kommunikation und der Digitalisierung und einer anhaltenden Medienkrise zu tun haben. Politisches Handeln ist gleichsam „digital bechleunigt“ worden, und hat die Führungseliten von analogen-schriftsprachlichen und durch Präsenz geprägten Regieren ein ganzes Stück entfremdet.

Die auf Gewaltenteiliung und Checks- und Balances gegründete Verfassungsdemokratie bekam eine andere Praxis aufgeprägt. Ob Kanzlerin Dr. Angela Merkel je die Vorteile von Gewaltenteilung verstanden hat, mögen Historiker klären.
In jedem Fall wurde eine unter den Bundesprädidenten seit 1984 geprägte Kultur in der Ära Merkel mit einer neuen, zentralistischen und allzuständigen Diktion versehen, die auf eine „Transformation“ der Verfassungsrechte und der Bürgerrechte hinleiten sollten. Die Rede von „Neustaat“ wurde geprägt — während die politsch-fachliche Qualifikation von Amtsträgern immer weniger im Blick blieb.
Die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung wurden auch unzureichend konzipiert, denn es ging nicht allein im die „Digitalisierung“ von Regierung und Verwaltung, sondern um „medial-digitale Innovationen“ mit neuen und komplexen Kommunikationsformen und Neuorganisation von Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsverhalten und Neuorganisationen aller Verwaltungsebenen.

Das größte Versagen liegt vermutlich bei den Rechtsexperten, Verfassungs- und Verwaltungsrechtlern und juristischen Fakultäten: sie haben bisher nicht begriffen, das die „Digitalisierung“ zentrale Herausforderungen für eine zwingend notwendige „Normen- und Rechtsübertragung“ in mediale und digitale arbeitsteilige und zuständigkeitsteilige Technologien bereit hält. Die „rechtskonforme Transnormierung“ unserer analog-schriftsprachlichen Rechtssetzungen im Bereich Verfassungsrechte und Wirtschaftsrecht und aller internationalen Rechtssetzungen — bis hin zum Völkerrecht wurde verabsäumt. — Hier liegen auch die Hauptursachen für „schlechtes Regieren“ und für die Aufsprengung aller in über 70 Friedensjahren gewachsenen politischen Kulturen — auch im Umgang mit EU-Partnern.

Rücksprung in das Jahr 2004: Die letzte „Berliner Rede“ von Bundespräsident Johannes Rau

Die letzte „Berliner Rede“ von Bundespräsident Johannes Rau ist heute seltsam aktuell! — Es war die Rede eines Bundespräsidenten, der menschlich, moralisch und politisch mit Authentizität und hoher Integrität formulierte, und das Ganze im Blick behalten konnte. — Es war auch eine Rede, die vom Vertrauensverlust handelte – und vom Wert des Vertrauens an sich. Im letzten Jahr erinnerte Wolgang Lieb an Johannes Rau. — Heute, an seinem 91. Geburtstag, soll erneut an Johannes Rau erinnert werden.
Seine Worte sprach er in einer Zeit, als Politik noch aktiv versuchte, Handlungsfähigkeit nicht nur zu demonstrieren, sondern auch zu vermitteln — und neues Vertrauen zu schaffen. Es sind Worte, die heute aktueller denn je, zu einem Neuanfang aller Politik mahnen!

Bundespräsident Johannes Rau (16. Januar 1931 in Wuppertal; † 27. Januar 2006 in Berlin)
Berliner Rede vom 12. Mai 2004 im Schloss Bellevue – PDF-Datei

* Gubernative
Fachterminus für die Regierung eines Staates, wenn deren Handlungsspielraum als Teil der Exekutive im Rahmen der Gewaltenteilung angesprochen wird.