Böllerverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat per Allgemeinverfügung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung („Böller“) vor und nach der Silvesternacht verboten. Erlaubt sind diese Feuerwerkskörper im gesamten Bezirksgebiet nur vom 31. Dezember 2025, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2026, 7 Uhr. Verstöße gegen das Verbot können mit einer
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