Donnerstag, 05. Dezember 2024
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Fünf Lehren aus dem Onlinezugangsgesetz

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Am 31.12.2022 endete die Umsetzungsfrist für das Online-Zugangsgesetz, das rund 80 Prozent der für die Digitalisierung geplanten Dienste und Fachverfahren in Verantwortung der Kommunen vorsah.

Wie der eGovernment-Monitor 2022 aufzeigte, gibt es bei der Digitalisierung erhebliche Fortschritte, doch auch markante Rückstände in der Umsetzung.

Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben sich gemeinsam den Herausforderungen gestellt und mit dem IT-Dienstleister Dataport einen entscheidenden Beitrag für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geschaffen.

Dataport ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts, mit über 4.000 Mitarbeitenden, einem Jahres-Budget von über 1,04 Mrd. € — mit einer gemeinsamen im Online-Service-Infrastruktur, dem sogenannten OSI-Verbund.
Dataport hat aktuell Bilanz gezogen, und sieht fünf Lehren, die das OZG erfolgreich machen. Mehr dazu in der Berlin-Mitte-Zeitung:

Digitalisierung kommunal: 5 „lessons learned“ aus dem Onlinezugangsgesetz

m/s