Dienstag, 28. Oktober 2025
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Neue Regelungen für Bau- und Leitungsarbeiten im Straßenraum

Tief- und Rohrleitungsbau-Arbeiten

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gelten ab sofort neue Vorgaben für Unternehmen, die im Auftrag von Strom-, Gas-, Wasser-, Wärme- oder Telekommunikationsanbietern im öffentlichen Straßenraum arbeiten.

Die Straßenverkehrsbehörde bearbeitet Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Baustellenabsicherungen oder Sperrungen nur noch, wenn eine gültige Sondernutzungsgenehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers vorliegt. Ohne diese Genehmigung werden Anträge abgelehnt. Zudem muss dem Antrag mindestens das Aktenzeichen oder eine Kopie der Sondernutzungsgenehmigung beiliegen.

In der Vergangenheit kam es häufig zu Verzögerungen, weil Anträge unvollständig waren oder notwendige Genehmigungen fehlten. Das neue Verfahren soll Rückfragen und Mehrarbeit vermeiden. Ziel ist eine schnelle, rechtssichere und bürgerfreundliche Abwicklung von Bauanträgen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben bleibt der Straßenbaulastträger weiterhin für die Annahme und Weiterleitung der Anträge verantwortlich.
Die Straßenverkehrsbehörde setzt die neuen Vorgaben um, um Abläufe zu vereinfachen und gesetzliche Anforderungen einheitlich durchzusetzen.

Die Regelung gilt übergangsweise, bis das Baubeschleunigungsgesetz vollständig in der Berliner Verwaltung umgesetzt ist.

Weitere Informationen zu den genauen Änderungen stehen auf der Übersichtsseite der Straßenverkehrsbehörde des Straßen- und Grünflächenamtes Charlottenburg-Wilmersdorf bereit.