BGH urteilt über „Werbeeinwilligungen“
In der praktischen Umsetzung der EU-Datnenschutzgrundverordnung lauern viele Fallen. Ein wichtiger Aspekt wurde aktuell vom Bundesgerichtshof entschieden. Mit Urteil vom 01.Februar 2018 (Az. II ZR 196/17) entschied der BGH, dass Unternehmen bei der Einholung von Werbeeinwilligungen nicht verpflichtet sind, jeweils eigenständige Erklärungen (z.B. durch getrennte Checkboxen) für jeden einzelenen Werbekanal
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