Der Berliner Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra (SPD), den Gesetzesentwurf zum Dritten Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts beschlossen.
Der Gesetzesentwurf setzt zentrale Anliegen aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026 um und trifft unter anderem gesetzliche Regelungen in den Bereichen Karrierewege, hybride Promotion und Berufungsrecht. Die Gesetzesänderungen dienen insbesondere der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Autonomie der Berliner Hochschulen.
Einführung der Stellenkategorie der Lektorinnen und Lektoren
Ziel dieser neuen Personalkategorie ist es, verlässliche und dauerhafte Beschäftigungsperspektiven im akademischen Mittelbau zu schaffen und damit hoch qualifizierte Fachkräfte an den Berliner Hochschulen zu halten. Zusätzlich werden die neuen Stellenkategorien mit Entwicklungsperspektiven verbunden, um so strukturiertere Karriereentwicklung zuzulassen. Insgesamt werden die Möglichkeiten zur dauerhaften Beschäftigung für wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erweitert und das Gesetz mit bundesgesetzlichen Regelungen synchronisiert. Hinsichtlich der neuen Stellenkategorien werden außerdem Folgeanpassungen an der Lehrverpflichtungsverordnung vorgenommen. Bei der Ausgestaltung dieser Regelungen war der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 1 BvR 368/22) zu berücksichtigen, wonach der hochschulrechtliche Handlungsspielraum des Landesgesetzgebers begrenzt ist.
Modernes, wettbewerbsfähiges & attraktives Hochschulsystem
Dazu sagte Wissenschaftssenatorin Dr. Ina Czyborra: „Mit dieser Novelle setzen wir ein starkes Signal für ein modernes, wettbewerbsfähiges und attraktives Hochschulsystem. Wir schaffen verlässliche Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs und sorgen dafür, dass herausragende Talente in Berlin bleiben und hier ihre Zukunft gestalten können. Die hybride Promotion ist deutschlandweit ein Novum – sie eröffnet Künstlerinnen und Künstlern neue Perspektiven und macht unsere Hochschulen zu Vorreitern einer interdisziplinären Wissensgesellschaft. Und mit der Stärkung der Berufungsautonomie geben wir den Hochschulen die nötige Flexibilität und Geschwindigkeit, um im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe ganz vorne mitzuspielen.“
Hybride Promotion wird gefördert
Der Gesetzentwurf regelt außerdem die probeweise Einführung einer künstlerisch-wissenschaftlichen – hybriden – Promotion. Die hybride Promotion ergänzt bestehende akademische Qualifizierungsziele und eröffnet Künstlerinnen und Künstlern neue Betätigungsfelder und Karrierewege sowie internationale Anschlussmöglichkeiten. Um das berlinspezifische Potenzial auszuschöpfen und optimale Forschungs- und Vernetzungsbedingungen zu schaffen, soll ein Zentrum für hybride Promotion etabliert werden. Träger dieses Zentrums sind die Berliner Kunst- und Musikhochschulen (Universität der Künste Berlin, Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin, Weißensee Kunsthochschule Berlin, Hochschule für Schauspiel Ernst Busch Berlin).
Übertragung des Berufungsrechts auf Hochschulen
Des Weiteren wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um das Berufungsrecht befristet auf das Präsidium der Hochschulen zu übertragen. Mit der pilothaften Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen soll unter anderem das Verständnis von Berufungen als Strukturentscheidung gefördert sowie eine Verbesserung hinsichtlich der Dauer, der Transparenz, der Sicherheit und Rechtmäßigkeit der Verfahren erzielt werden. Für die Hochschulen, die das Berufungsrecht erhalten, wird ein verkürztes Verfahren – eine sogenannte „Exzellenzberufung“ – geschaffen, um Konkurrenzfähigkeit im Wettbewerb um die besten Köpfe zu stärken – dies analog zu anderen Bundesländern.
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