Donnerstag, 01. Mai 2025
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Aufstellungbeschluss für Milieuschutzgebiet Klausener Platz

Klausenerplatz: Grünanlage mit Spielplatz

Auf Vorlage von Stadtentwicklungsstadtrat Schruoffeneger hat das Bezirksamt in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten den Aufstellungbeschluss für ein weiteres Milieuschutzgebiet rund um den Klausenerplatz gefasst. Das Gebiet umfasst ca. 40.000 Einwohner*innen. Durch den Aufstellungsbeschluss wird es nun möglich geplante Bauvorhaben für bis zu 12 Monate zurückzustellen. Das Bezirksamt wird die Verordnung zum Milieuschutz bis dahin erarbeiten.

Stadtentwicklungsstadtrat Schruoffeneger sagte dazu:

„Der Beschluss des Abgeordnetenhauses (Nachtragshaushalt 2019), nunmehr endlich gezielt Personal für jedes Milieuschutzgebiet bereitzustellen, versetzt uns endlich in die Lage, zügig weitere Milieuschutzgebiete vorzubereiten.“

Für die Festlegung eines Millieuschutzgebietes gibt es städtebaurechtliche Vorgaben, die zuvor erfüllt werden müssen, um Rechtssicherheit zu erlangen

Schruoffeneger: „Das Stadtentwicklungsamt hat als ersten Verfahrensschritt ein Gutachten (Grobscreening) für alle Wohngebiete innerhalb des S-Bahnrings in Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser gutachterlichen Untersuchung sollen Wohngebiete ermittelt werden, in denen die Voraussetzungen zum Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen vorliegen könnten. Das Gutachten soll im Sommer 2019 fertig sein.

Im zweiten Verfahrensschritt sind für diese ermittelten Verdachtsgebiete dann weitere vertiefenden Untersuchungen notwendig, um nachzuweisen, dass alle grundlegenden Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung vorliegen. Diese weiteren vertiefenden Untersuchungen können erst im Anschluss an das o.g. Gutachten erfolgen. Im dritten Verfahrensschritt können dann für die Gebiete, in denen die grundlegenden Voraussetzungen vorliegen, als soziales Erhaltungsgebiet erlassen werden.“

Aufgrund des Verfahrensvorlaufs dauert es etwa ein Jahr, bis die Satzung für ein soziales Erhaltungsgebiet rechtswirksam aufgestellt werden kann.