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Bezirksamt beschließt den Bebauungsplan 4-62 in der Spreestadt am Salzufer

Spreestadt Charlottenburg

Der Bebauungsplan 4-62 wurde vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf auf Vorlage von Stadtentwicklungsstadtrat Oliver Schruoffeneger beschlossen.
Die Bearbeitung des Bebauungsplans startete im November 2014. Im Plangebiet Spreestadt Charlottenburg wird es künftig mehr Wohnungen geben.
Im Gebiet des Bebauungsplans zwischen Hannah-Karminski-Straße, Gutenbergstraße, Margarethe-Kühn-Straße und der Spree wird ein urbanes Gebiet und ein 12,5 Meter breiter öffentlicher Grünzug an der Spree festgesetzt.
Neben den Gewerbeflächen werden dort etwa 240 Wohnungen entstehen, davon 60 Sozialwohnungen.

Oliver Schruoffeneger äußerte sich zufrieden über den Abschluß des B-Planverfahrens:
„Mit dem Beschluss wurde ein sehr kompliziertes und aufwändiges Verfahren nun zu einem guten Ende gebracht. Mit der Ausweisung eines urbanen Gebiets wurde während des Verfahrens Neuland betreten, und es mussten viele neue Problemlagen bewältigt werden. Nun hoffe ich, dass es eine schnelle Realisierung der Planung gibt. Die dauerhafte Sicherung des Uferstreifens als öffentliche Grünanlage ist für den Bezirk von besonderer Bedeutung.

Innovation im Baurecht: Urbane Gebiete

In der Stadtentwicklung wird hier in Charlottenburg eine wichtige Innovation im Baurecht genutzt. Ein Urbanes Gebiet ist ein Baugebiet, das nach §6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) eine Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
Im Gegensatz zum Mischgebiete muss die Nutzungsmischung nicht mehr gleichgewichtig sein. Damit wird das bisher durch die BauNVO geprägte Leitbild des funktionalen Städtebaus abgelöst. Eine bauliche Verdichtung und eine quartierbezogene funktionale Mischung von Nutzungen wird möglich. Wohnen, Arbeiten und kommunale Infrastrukturen, Kultur und Soziales können stärker zusammenrücken!

Für die künftige Berliner Mischung ist das Instrument „Urbane Gebiete“ in der BauNVO ein Gewinn! — Bisherige Monostrukturen können aufgelöst werden. Architekten und Bauherren bekommen mehr Spielraum für Synergien!