Freitag, 29. März 2024
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Vorsicht! Die Raupen des Eichenprozessionsspinners werden wieder aktiv!

Eichen-Prozessionsspinner (Thaumetopoea processionea)

In den kommenden Woche ist wieder mit dem Auftreten von Raupen des Eichenprozessionsspinners zu rechnen. Sobald die Raupen ihre Brennhaare ausbilden, geht von ihnen eine große Gefahr für die Gesundheit aus!

Es ist daher Vorsicht geboten, denn die Brennhaare enthalten ein Nesselgift, das bei Tieren und Menschen entzündliche Reaktionen auslösen kann. Nach Hautkontakt treten Juckreiz und sogar Hautentzündungen auf. Sind die Augen betroffen, entstehen Augenreizungen oder ernsthafte Entzündungen. Das Einatmen der Brennhaare reizt die oberen Atemwege. Bei einer entsprechenden Vorbelastung kann dies auch zu Atemnot führen. Möglicherweise treten Symptome erst nach 24 Stunden nach dem Kontakt auf.

Wo sind die Eichenprozessionsspinner-Raupen aktiv?
Der bevorzugte Lebensraum des Eichenprozessionsspinners sind Eichen – insbesondere Stiel- und Traubeneichen. Eine gesundheitliche Gefährdung besteht vor allem dort, wo die Raupennester und -prozessionen in der unmittelbaren Nähe von Häusern, Wegen, Erholungs- und Sportanlagen, Schulen, Kindertagesstätten, Freibädern und Badegewässern zu finden sind.
Die Brennhaare können zudem durch den Wind über weite Strecken transportiert werden. Sie lagern sich häufig unter befallenen Bäumen ab und haften an Schuhen und Kleidung. Die Brennhaare können möglicherweise auch nach Jahren entzündliche Reaktionen auslösen.

Vorsichtsmaßnahmen:
Sowohl lebende und tote Raupen sowie neue und alte Nester sollten nicht berührt werden. Kinder sollten davor rechtzeitig gewarnt werden. Ausgehängte Warnhinweise der Naturschutz- und Grünflächenämter und der Forstverwaltung sollten beachtet werden. Befallene Areale sollte besser gemieden werden. Vermeiden Sie den Kontakt mit Raupenrückständen aus vergangenen Jahren, da ‚alte‘ Brennhaare ihre schädliche Wirkung länger als fünf Jahre behalten können (lt. Umweltbundesamt!).

Abwehrmaßnahmen und Gefahrenabwehr:
Verantwortlich für die Organisation von Abwehrmaßnahmen, wie z.B. der mechanischen Entfernung der Raupennester, sind die Eigentümer von betroffenen Grundstücken oder die zuständigen Behörden, wie das Landesforstamt und die Naturschutz- und Grünflächenämter der Bezirke.

Weitere Informationen:

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Informationen zum Eichenprozessionsspinner

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Pflanzenschutzamt: Informationen zum Eichenprozessionsspinner

Informationen des Umweltbundesamt und der Niederländischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz:
Leitfaden zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners
(PDF-Dokument – Eine Übersetzung aus dem Niederländischen)