Neue Regelungen für Bau- und Leitungsarbeiten im Straßenraum
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gelten ab sofort neue Vorgaben für Unternehmen, die im Auftrag von Strom-, Gas-, Wasser-, Wärme- oder Telekommunikationsanbietern im öffentlichen Straßenraum arbeiten. Die Straßenverkehrsbehörde bearbeitet Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Baustellenabsicherungen oder Sperrungen nur noch, wenn eine gültige Sondernutzungsgenehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers vorliegt. Ohne diese Genehmigung werden Anträge abgelehnt. Zudem muss
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