Freitag, 19. April 2024
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EuGH urteilt über Datenschutz bei Verwendung von Facebook-Likes

EuGH zu Facebook Likes

Webseitenbetreiber binden oft Facebooks „Like“-Button ein, der die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden: alle Webseitenbetreiber sind mitverantwortlich für die Datenschutz-Einhaltung, wenn der Like-Button von Facebook eingebunden wird und personenbezogene Daten von Nutzern an Facebook weiterleitet. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID, einen Onlinehändler von Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf, eingereicht. Der EuGH bestätigt damit auch das Klagerecht deutscher Verbraucherverbände in Datenschutz-Fragen auf EU-Ebene.

Das Gericht vertritt die Auffassung, diee Einbindung des „Like“-Buttons erlaube es Fashion ID, die Werbung für ihre Produkte zu optimieren, indem diese bei Facebook sichtbarer gemacht werden. Das sei ein wirtschaftlicher Vorteil, für den Fashion ID „zumindest stillschweigend“ der Erhebung personenbezogener Daten der Website-Besucher zugestimmt habe.

Der Digitalverband Bitkom sieht mit dem neuen Urteil vor allem größeren bürokratischen Aufwand auf Webseitenbetreiber zukommen: „Webseitenbetreiber müssen nun mit Facebook und den anderen Social-Media-Anbietern Vereinbarungen schließen, ansonsten können sie in Haftungsfallen laufen. Und ob die geforderten ausführlichen Informationen über Like-Buttons auf künftig jeder entsprechenden Webseite wirklich etwas bewirken, darf zumindest bezweifelt werden“, sagte Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder gegenüber dpa.

Konsequenzen für die Charlottenburg-Wilmersdorf Zeitung und das SmartCity-Mediennetzwerk Berlin

Die vielen Datenschutz-Verstöße von Facebook seit dem Cambrigde-Analytica-Fall, ständige und Neuanpassungen, technische Änderungen an Apps und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgen für einen außerordentlichen Aufwand, der auch eingepreist werden muss. Da Facebook ein Medium mit Mitgliedschaften ist, und kein klassisches öffentliches und inklusives Medium, werden alle mit Facebook, Facebook-Links und Like-Buttons als für einen Zeitungsbetrieb „zusätzliche Elemente“ betrachtet, die einen Aufpreis begründen und ein zunehmendes Produktivitätsparadoxon erzeugen.

Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden künftig einen Aufpreis für die Einbindung von Facebook und anderen sozialen Netzwerken enthalten.