Ab 15. Februar 2023 gibt es den kostenfreien Eintritt in Hallenbädern für alle Inhaberinnen und Inhaber des Berechtigungsnachweises oder berlinpass-BuT.
Die Zeitfenster für kostenfreien Eintritt sind Montag bis Freitag 10-15 Uhr und umfassen auch den gesamten Samstag. Nach Vorlage des Berechtigungsnachweises bzw. berlinpass-BuT und eines Ausweisdokuments erhalten Besucherinnen und Besucher ein spezielles „0 EUR-Ticket“.
Das Angebot gilt In folgenden Berliner Bädern:
- Stadtbad Mitte – James Simon
- Schwimmhalle Fischerinsel
- Stadtbad Tiergarten
- Kombibad Seestraße Hallenbad
- Schwimmhalle Ernst-Thälmann-Park
- Wellenbad am Spreewaldplatz
- Stadtbad Schöneberg – Hans Rosenthal
- Stadtbad Charlottenburg -Alte Halle-
- Stadtbad Spandau-Nord
- Kombibad Spandau Süd Halle
- Stadtbad Wilmersdorf I
- Schwimmhalle Hüttenweg
- Hallenbad Märkisches Viertel
- Stadtbad Lankwitz
- Schwimmhalle Finckensteinallee
- Stadtbad Tempelhof
- Kombibad Mariendorf Halle
- Stadtbad Neukölln
- Kombibad Gropiusstadt Halle
- Schwimmhalle Baumschulenweg
- Kleine Schwimmhalle Wuhlheide
- Schwimmhalle Allendeviertel
- Schwimmhalle Sewanstraße
- Schwimmhalle Anton-Saefkow-Platz
- Schwimmhalle Buch
- Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz Helmut Behrendt
- Schwimmhalle Zingster Straße
- Schwimmhalle Kaulsdorf
- SSE / Schwimm- u. Sprunghalle im Europasportpark
Die kostenfreien Zeitfenster wurden auf der Sitzung des Berliner Senats am 07.02.2023 nach Vorlage von Senatorin Spranger und Senatorin Kipping beschlossen. Damit können rund 680.000 Erwachsene, Jugendliche und Kinder können nun bis zum Ende des Jahres kostenlos schwimmen gehen.
Tip der Redaktion: „Bitte nicht alle auf einmal!“
Mehr Informationen: