Die Auflagen zum Gesundheitsschutz sind noch einmal gravierend verschärft worden. Der Senat hat am 14. März 2020 eine weitere Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin beschlossen. (Volltext der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV).
Darin werden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind seit gestern untersagt. Clubs und Kulturveranstalter müssen definitiv schließen. Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen dürfen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Dasselbe gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen und Vergnügungsstätten, ebenso für Prostitutionsstätten.
Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen bis 50 Personen muss der Veranstalter eine Anwesenheitsliste führen, die Name, Adresse, Anschrift und Telefonnummer erhält. Diese Liste muss mindestens vier Wochen aufbewahrt werden und auf Verlangen des Gesundheitsamtes vollständig ausgehändigt werden.
Ausnahmen gibt es für Restaurants und Gaststätten. Gaststätten, die die Voraussetzungen einer Rauchergaststätte im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes erfüllen, dürfen nicht für den Publikumsverkehr öffnen. Gaststätten und Restaurants dürfen geöffnet bleiben, wenn Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischen einhalten.
Für Künstler, Musiker und Veranstalter treten massive Umsatzausfälle ein, die nicht ohne Weiteres kompensiert werden können. Rettende Ideen sind daher gefragt, wie die Zeit der Quarantäne-Beschränkungen überbrückt und betriebswirtschaftlich überstanden werden kann.
Bis wann muss mit harten Einschränkungen gerechnet werden?
Wichtig ist dabei zuerst die Einschätzung des Zeithorizonts, wie lange die harten Quarantänemaßnahmen in Kraft bleiben werden, und ab wann es fallweise Lockerungen von Quarantänemaßnahmen geben kann.
Die Redaktion im Mediennetzwerk Berlin hat Terminabsagen und angemeldete Veranstaltungen im Verteiler aufgelistet und geht von Einschränkungen bis zum 21. Juni 2020 aus. Erst ab dem 21.Juni gibt es eine größere zweitägige Veranstaltung, die bisher noch nicht abgesagt wurde, und planmäßig weiter vorbereitet wird.
Digitale Formate und eCommerce als Retter?
In der Berliner Kultur- und Kreativwirtschaft wird fieberhaft nach rettenden Ideen gesucht. Die Zauberformeln beginnen mit den Worten „Digitale Formate“, „Crowdfunding“ und „eCommerce“. Doch so schnell Ideen zustande kommen, die Umsetzung kostet Zeit und Geld, bevor erste Umsätze erzielt werden können. Vor allem individuelle Künstler, Singer & Singwriter und Bands haben gro0e Schwierigkeiten, die nächsten Wochen und Monate durchzustehen, solange Gesundheitschutz höchste Priorität hat.
Ideen und Ansätze für Veranstaltungen unter 50 Personen
Galerien und Projekträume könnten kleine Besuchergruppen einladen, registrieren und Kleinveranstaltungen durchführen. Allerdings sollte es dazu ein auf die Situation angepasstes Sicherheitskonzept geben, das ggf. mit den Gesundheitbehörden abzustimmen ist. Vor allem die Übertragung von aktiven Viren über die Luft muss dazu zuverlässig ausgeschlossen werden können. Umwelt- und Klimatechnik könnte dabei helfen, um in der Luft schwebende zu inaktivieren und auszufiltern.
Straßenmusik vor Supermärkten könnte eine Ausweichmöglichkeit sein, um zumindest Barspenden zu sammeln.
Im eCommerce bestehen vor allem Marketing-Hürden: wie soll eine Kleinveranstaltung beworben werden, wenn die Marketing-Kosten den erwarteten Umsatz übersteigen?
Auch YouTube als Einnahme-Quelle steht vor einer hohen Hürde: erst ab 1.000 Abonnenten kann eine Monetarisierung über Werbeeinnahmen beginnen.
Weitere Informationen:
Wer hat kreative „Kultur-Retter-Ideen? Wer sucht dringend Hilfe? Die Redaktion publiziert die besten Vorschläge – und stellt innovative Verbindungen her.
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