Donnerstag, 23. Januar 2025
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Cannabiskonsum der Berliner Bevölkerung – die Zahlen

Cannabis sativa

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) informiert in einer Dokumentation über den Cannabiskonsum der Berliner Bevölkerung, Darin werden aktuelle Kennzahlen zur Verbreitung, zu Konsummengen und -mustern, zu Folgen sowie zur Therapie des Cannabiskonsums in der Berliner Bevölkerung anhand unterschiedlicher Datenquellen dargestellt und interpretiert.

In der Dokumentation git es weiterhin eine kurze Übersicht zur Prävention des problematischen Cannabiskonsums und zu den von SenWGP geförderten Projekte in Berlin.

Ausgewählte Kennzahlen:

  • Rund die Hälfte der Berlinerinnen und Berliner im Alter von 15 bis 64 Jahren hat Erfahrungen mit Cannabiskonsum.
  • Jeder 10. Berliner und jede 20. Berlinerin konsumiert mindestens einmal pro Monat, wobei der Konsum im jungen Erwachsenenalter am häufigsten ist.
  • Der Anteil der Bevölkerung, der Cannabis konsumiert, liegt in Berlin deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
  • 2021 wurden in Berlin über 1.000 Personen aufgrund ihres Cannabiskonsums stationär behandelt (28 Behandlungsfälle pro 100.000 der durchschnittlichen Bevölkerung), wobei die Zahlen im Vergleich zum Jahr 2010 angestiegen sind.
  • Ziel der Suchtprävention im Land Berlin ist es, das Bewusstsein für die potenziellen Risiken des Cannabis-Konsums zu schärfen, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen zu fördern, die Gesundheit des Individuums zu schützen sowie riskantes Konsumverhalten früh zu erkennen und diesem entgegenzuwirken.

Die Dokumentation der Reihe KURZ INFORMIERT ist Teil der Berliner Gesundheitsberichterstattung (GBE). Hier werden aktuelle Daten aufbereitet und Themen kurz und knapp dargestellt. Fachöffentlichkeit, die Politik, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Presse sind Zielgruppen der Informationsreihe:

Kurz Informiert 2023/03 – Cannabiskonsum der Berliner Bevölkerung PDF-Dokument (456.0 kB)


Cannabiskonsum & Unfallverhütung am Arbeitsplatz

Der Konsum von Cannabis kann zu körperlichen und geistigen Einschränkungen führen, die für die Sicherheit am Arbeitsplatz und für die Einsatzfähigkeit im Beruf relevant sind:

  • Reaktionsfähigkeit
  • Wahrnehmungsfähigkeit
  • Sehen und räumliches Sehen
  • Urteilsfähigkeit und Entscheidungsverhalten.

In vielen Berufen gehören Drogen-Screenings als präventive Maßnahme der Unfallverhütung zu den Einstellungsuntersuchungen. Alkoholkonsum, Rauchen und Cannabiskonsum sind sogar in vielen Berufen ein „No go.“ Dazu zählen folgende Berufe und Tätigkeiten:

  • Sicherheitsberufe, Polizei, Bundespolizei und Überwachung von Anlagen,
  • Führerscheinberufe mit Personenbeförderung (Bus, Bahn, Schiff, Krane, Lagerlogistik)
  • Berufe mit dem Fokus räumliches Sehen und Computersehen (z.B. Bauwesen, Optiker, Chirurg)
  • Berufe mit Anforderungen an Präzisions-Sehen (z.B. Bildschirmarbeit, Metallberufe, Werkzeugmaschinen,
  • Berufe mit hohen kognitiven Anforderungen und hoher Verantwortung (z.B. Mechatronik).
  • Gefahrberufe (

Cannabiskonsum beeinflusst auch die motivationale Entscheidungsleistungen. Unternehmen wie der Frankfurter Flughafenbetreiber FRAPORT AG fordern bereits seit 2001 ein verbindliches Drogenscreening bei Einstellungen von Mitarbeiter/innen.

Auszubildende mit positiven Drogentest?

Besonders Jugendliche müssen sich frühzeitig mit Einstellungsvoraussetzungen zum Cannabiskonsum befassen. FRAPORT hat dazu eine besondere Regelung: sollte ein Auszubildender einen positiven Drogentest vorlegen, besteht die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung – in Abhängigkeit der Substanz – durch den /die Leiter /in der medizinischen Dienste und dem Personalleiter.

Hierbei wird die sog. „Probierphase“ (Gruppenzwang etc.) von Jugendlichen berücksichtigt, welche im Rahmen der Selbstfindung aus Sicht eines sozialen Arbeitgebers anders zu bewerten ist, als bei einem Probanden, welcher sich bewusst für den Konsum von illegalen Drogen entschieden hat.

In solchen Fällen erhält der Proband eine „einmalige“ Chance: d.h. der Jugendliche erhält einen Ausbildungsvertrag mit schriftlichen Auflagen, welche regelmässige Drogentests, Information des Vorgesetzten, Einbindung des betreuenden Arztes und des Suchtberaters verbindlich regeln.

Cannabis-Legalisierung und Fachkräftemangel?

In der Debatte um die Cannabis-Legalisierung ist die Thematik der modernen Arbeitswelt fast völlig ausgeklammert worden! Auch die Berliner Arbeitgeber- und Unternehmensverbände (IHK, HWK, UVB und VBKI) und die Jobcenter haben das Thema nicht ausreichend angepackt.
Cannabis-Konsum sorgt für erhebliche individuelle Vermittlungsrisiken und schränkt lebenslange Berufsperspektiven ein.
In den Einstellungsjahrgängen zwischen 18-25 Jahren haben laut Statista im Jahr 2021 jeweils rund 19,9% der jungen Erwachsenen mindestens einmal Cannabis konsumiert (Frauen: 25%, Männer 29%).

Berufsberatungen., Jobcenter, Gesundheitsprävention müssen das Thema künftig aufgreifen und besser vermitteln, denn Cannabiskonsum ist ein Faktor, der den Fachkräftemangel verstärkt und für hohe individuelle und gesellschafftliche Folgekosten sorgt.

Siehe auch: Cannabis-Freigabe: Was sagen Arbeitsminister und Gesundheitsminister dazu?