Öffentliche Spiel- und Bolzplätze gesperrt
Aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 hat die Amtsärztin eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Aufenthaltsverbot auf öffentlichen Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie auf sämtlichen Kinderspiel- und Bolzplätzen, die öffentlich zugänglich sind und sich auf Privatflächen befinden,
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