Freitag, 19. April 2024
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Drei Monate E-Scooter in Berlin – Polizeiliche Zwischenbilanz

Neue Mobilität auf dem Hardenbergplatz

Die Polizei Berlin hat eine neue Bilanz nach Zulassung von e-Scootern gezogen. Seit drei Monaten dürfen E-Scooter unter bestimmten Voraussetzungen im Berliner Straßenverkehr genutzt werden. Die polizeilich registrierten Vorfälle und Verstöße im Zusammenhang mit den Scootern zeigen, dass die geltenden Verkehrsregeln und -vorschriften, den Nutzenden häufig nicht bekannt sind oder aber nicht beachtet werden.

Die vielen registrierten Alleinunfälle zeigen auch, dass das Fahren mit einem E-Scooter oft unterschätzt wird – E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge.

Viele Alleinunfälle – Hohe Zahlen bei Unfallflucht
In den ersten drei Monaten (Stand: 16. September 2019) wurden 74 Verkehrsunfälle mit 16 Schwer- und 43 Leichtverletzten polizeilich registriert. In 65 von 74 Fällen haben die E-Scooter-Fahrenden die Unfälle selbst verursacht. 27 Verkehrsunfälle waren Alleinunfälle. In 19 Fällen wird wegen Verkehrsunfallflucht beteiligter E-Scooter ermittelt.

Hauptunfallursachen sind überwiegend Unachtsamkeit beim Fahren, unzulässige Gehwegbenutzung oder Trunkenheit im Straßenverkehr bei der Benutzung von E-Scootern. Es wurden 87 Strafermittlungsverfahren gegen Nutzende von E-Scootern eingeleitet. Allein in 65 Fällen wird wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt; der festgestellte Höchstwert lag hier bei rund 2,78 Promille.

Alkohol im Straßenverkehr
Insbesondere bei Kontrollaktionen in den Abend- und Nachtstunden musste festgestellt werden, dass die Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern überdurchschnittlich oft alkoholisiert sind. Darüber hinaus wurden 20 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht. Es wurden 233 Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit E-Scootern polizeilich geahndet. Hierzu zählten unter anderem das unzulässige Befahren von Gehwegen, das Fahren mit mehreren Personen oder die Mobiltelefonbenutzung während der Fahrt.

Dringende Hinweise der Polizei für Nutzer von e-Scootern

Die Polizei weist nochmals ausdrücklich daraufhin hin:

– E-Scooter sind kein Spielzeug, es sind Kraftfahrzeuge.
– Machen Sie sich mit dem E-Scooter ausreichend vertraut, bevor sie sich in den Berliner Straßenverkehr begeben.
– Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte immer einen Schutzhelm.
– Fahren Sie nicht auf dem Gehweg.
– Fahren Sie nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder berauschender Mittel. Bereits ab 0,3 Promille kann bei einem Unfall Ihr Führerschein in Gefahr sein!
– Für Fahranfängerinnen und -anfänger oder Personen unter 21 Jahre gelten 0,0 Promille.
– Benutzen Sie während der Fahrt kein Handy. Neben der Ablenkung drohen auch Punkte in Flensburg.
– Nehmen Sie keine weiteren Personen auf dem E-Scooter mit.
– Stellen Sie den E-Scooter immer so ab, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
– Informieren Sie sich über alle Regeln und Vorschriften

Informationen sind im Internet zu finden: Flyer

Pressemeldung Polizei Berlin | 17.09.2019