Donnerstag, 28. März 2024
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Erhaltungsgebiet „Klausener Platz rechtsicher begründet

Klausenerplatz: Grünanlage mit Spielplatz

Die Anwendung des Städtebaurechts und die Ausweisung von sog. Millieuschutzgebieten ist an rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört eine gutachterliche Beurteilung zur Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.

Der vollständige Bericht zur „Vertiefenden Untersuchung zur Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Verordnung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für das Gebiet Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ ist jetzt auf der Homepage des Fachbereichs Stadtplanung eingestellt:

Link: www.milieuschutz.charlottenburg-wilmersdorf.de

Unter dem Link sind auch umfangreiche Erläuterungen zur rechtlichen Wirkung von Erhaltungssatzungen ausgeführt.

Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Grüne), Leiter der Abt. Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt sagte dazu:

„Mit dem nun vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der durchgeführten Haushaltsbefragung ausführlich erläutert. Für die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Gebietes ist somit nachvollziehbar, auf welcher Entscheidungsgrundlage das soziale Erhaltungsgebiet “Klausenerplatz” im Januar 2020 erlassen wurde. “