Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in der letzten Sitzung am 7.3. die Reform des Rettungsdienstgesetzes in 1. Lesung beraten. Die zuständige Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport plant, eine umfassende Reform des Rettungsdienstgesetzes (RDG) vornehmen.
Die Effizienz und Flexibilität der Notfallrettung in der Hauptstadt soll verbessert werden und eine bessere Versorgung für alle Berlinerinnen und Berliner sicherstellen. Gäste und Touristen und die Zuwandernden dürfen dabei nicht außer Acht bleiben, auch Sprachprobleme sind zu mit bedenken.
In Berlin gibt es ernste Engpässe und Mängel bei der Berliner Feuerwehr: es gibt immer mehr Einsätze, dabei sind viele Fahrzeuge überaltert. Dazu gibt es volle Werkstätten und kaum Reservefahrzeuge bei der Berliner Feuerwehr.
Sind die Rettungswagen zu 80 Prozent ausgelastet, tritt jeweils der Ausnahmezustand ein. Die Eintreffzeit von zehn Minuten bei den Patienten kann dann kaum noch eingehalten werden. In Berlin wird inzwischen zu oft der Ausnahmezustand erklärt. Dann müssen weitere Rettungswagen aus der Brandbekämpfung abgezogen und in den Dienst im Rettungsdienst versetzt werden. — Das führt zu großen Belastungen bei Leitstellen und beim Personal der Feuerwehr.
Erster Schritt: Stärkung der Position des Landesbranddirektors
Bereits im letzten Jahr wurde auf dem Weg zur Reform die Position des Landesbranddirektors gestärkt und eine Rechtsverordnung eingeführt, die es ermöglicht, in besonderen Situationen von den bisherigen strengen Besetzungsregelungen des RDG abzuweichen. Diese Regelung erlaubt es der Feuerwehr sowie den Hilfsorganisationen Einsätze bedarfsgerecht zu beschicken. Um die Flexibilität und Reaktionsfähigkeit in Notfallsituationen auch bei herausragenden Anlässen wie z. B. der kommenden Fußball-Europameisterschaft der Männer zu gewährleisten, wurde die Rettungsdienstabweichungsverordnung um ein weiteres Jahr verlängert.
Nächster Schritt: Rettungsdienst und Notfalltransport verbessern
In Berlin soll vor allem der Notfalltransport verbessert werden. Derzeit gibt es Probleme mit zeitweiliger Überlastung der Rettungswachen und einer zu großen Zahl von Fehlalarmen. Moderne Smartphone-Funktionen sorgen dabei auch für versehentliche Fehlalarme.
Auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern und aus dem Katastrophenschutz sollen dabei einfließen. Um den Notfalltransport zu optimieren, ist geplant, ein neues Rettungsfahrzeug mit der Bezeichnung RTW Typ B, einzuführen. — Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bezeichnet diesen Typ auch als Notfallkrankenwagen KTW Typ B. Dessen vorrangige Aufgaben sind:
- Medizinische Erstversorgung von Verletzten und akut Erkrankten
- Weiträumiger Patiententransport bei katastrophenmedizinischer Schadenslage.
Das neue Fahrzeug ermöglicht den überwachten Transport von zwei liegenden Patienten oder einem liegenden und einem sitzenden Patienten. Das neue Fahrzeug soll vorrangig in Fällen eingesetzt werden, in denen der schnelle Transport ins Krankenhaus im Vordergrund steht.
Reform des Rettungsdienstes soll noch 2024 realisiert werden
Die zuständige Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, erklärte dazu: „Mit der Reform des Rettungsdienstgesetzes legen wir heute den Grundstein für eine zukunftsfähige und belastbare Notfallversorgung. Es geht um nachhaltige Verbesserungen für unsere Einsatzkräfte und letztlich für alle Bürgerinnen und Bürger Berlins. Die heutige 1. Lesung im Abgeordnetenhaus ist ein wichtiger Meilenstein, um die große Reform noch in diesem Jahr realisieren zu können.“ — Der Gesetzentwurf ist die Fachausschüsse überwiesen worden.
Weitere Information:
Drittes Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstes ( Drucksache 19/1490 )