Freitag, 19. April 2024
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Business Improvement District Ku’damm-Tauentzien

Europacenter - mitten in der City-West

Die Berlinerinnen und Berliner müssen sich mit einem neuen Begriff vertraut machen, der mal mit dem englischen Kürzel BID, mal mit dem Berliner Kürzel BIG beschrieben wird. BID steht für Business Improvement Districts. Es ist ein Konzept, das in den 70er Jahren des 20.Jahrhunderts in Canada entwickelt wurde, um Innenstadtbereiche zu erneuern.

Die Idee dahinter: durch Bildung von Partnerschaften von Grundeigentümern und Gewerbetreibenden in räumlich abgegrenzten Stadtbereichen sollen die Standortqualität und Geschäftsentwicklung und Attraktivität verbessert werden. Das englische Wort „Improvement“ steht dabei für seine umfassende Bedeutung, die Optimierung, Verbesserung, Verfeinerung, Verschönerung und Veredelung heißen kann. Um die die Standortqualität eines Stadtbereiches durch Maßnahmen zu verbessern, werden die Kosten aus einer gemeinschaftliche selbst auferlegten und zeitlich befristet erhobenen Abgabe finanziert.

BIG – das steht für Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz, das seit dem 24. Oktober 2014 (GVBl. 2014, S. 378) in Berlin in Kraft ist.
„Ziel der Schaffung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft ist es, die Attraktivität eines Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentrums für Kunden, Besucher und Bewohner zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für die in diesem Bereich niedergelassenen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zu verbessern, um die jeweiligen Standorte zu stärken.“

Das erste BID am Ku’damm-Tauentzien

Das Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz (BIG) ist im November 2014 in Kraft getreten. Das Landesgesetz schafft die Rechtsgrundlage für Zusammenschlüsse von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern in einzelnen Geschäftsstraßen: den sogenannten Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG). Ziel der ISG ist es, die Attraktivität ihrer jeweiligen Geschäftsstraße durch Kooperation und gemeinsame Finanzierung von Maßnahmen auszubauen.

Das erste echte Business Improvement District soll am Ku’damm-Tauentzien entstehen. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat hierfür die Federführung. Das Antragsvverfahren wurde um 13. April 2017 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin (ABl. Nr. 15 am 13. April 2017 auf Seite 1648) gestartet.

Die „Öffentliche Auslegung eines Antrages auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft gemäß Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz – BIG“ wurde auch auf der Internetseite des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf veröffentlicht. Die Karte der Gebietsabgrenzung umfasst Teile des Kufürstendamms von Uhlandstraße bis zum Breitscheidplatz und den Tautenzien bis zum Wittenbergplatz. Die Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf und Temoelhof-Schöneberg haben sich über die Federführung für dieses Projekt verständigt, da nur ein kleiner Teil des Tauentziens zu Schöneberg gehört.

Gebietsabgrenzung BID
Gebietsabgrenzung BID Kurfürstendamm-Tauentzien – Grafik Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abt. Statplanung

Antragsteller und beabsichtigter Aufgabenträger gemäß § 4 BIG ist die BID-Ku’damm-Tauentzien GmbH. Die Firma wurde nach Abstimmung zwischen der IG City, dem Bezirksamt und beteiligten Grundstückseigentümern als wirtschaftlicher Vorhabenträger und Geschäftsbesorger gegründet. Die ISG Kudamm Tauentzien soll den rund 1,2 km langen Abschnitt zwischennWittenbergplatz bis zur Uhlandstraße zu einer weltweit bekannten Marke für Innenstadt-Shopping entwickeln, und den modernen Strukturwandel im Handel und die Digitalisierung des Handels mit gestalten.

Abgaben zur Finanzierung nach BIG-Gesetz

Zum Ausgleich des Vorteils, der durch die Einrichtung und die Maßnahmen der Immobilien- und Standortgemeinschaft entsteht, werden bei den Eigentümern der im Bereich der Immobilien- und Standortgemeinschaft gelegenen Grundstücke Abgaben erhoben. Das für die Einheitswertfeststellung zuständige Finanzamt übermittelt der Erhebungsbehörde die für die Abgabenerhebung erforderlichen Daten. Für die Erhebung und Abrechnung der Abgabe ist das Finanzamt Spandau zuständig.

Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen zur Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft „BID Ku‘damm-Tauentzien“, werden nebst Anlagen (insbesondere Maßnahmen- und Finanzierungskonzept, Angabe von Mittelwert und voraussichtlicher Höhe des Hebesatzes, Bericht über den Erörterungstermin, Liste der betroffenen Grundstücke, öffentlich-rechtlicher Vertrag und städtebaulicher Vertrag) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Rechtsgrundlage der Auslegung ist § 6 Abs. 8 Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz – BIG vom 24. Oktober 2014 (GVBl. 2014, S. 378).

Auslegungsstelle:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 3022, 3. Stock,
Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin
Telefon: 030-9029-15137 oder 030-9029-15141

Auslegung vom 21.04.2017 bis einschließlich 24.05.2017
montags bis donnerstags von 10 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 10 Uhr bis 14 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung (030–9029-15137).

Idee und Anregungen während der Auslegungszeit

Während der Auslegungszeit können Anregungen bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Eigentümer der im Bereich der Immobilien- und Standortgemeinschaft gelegenen Grundstücke haben während der Auslegungszeit das Recht zur Erklärung, der Einrichtung der Immobilien- und Standortgemeinschaft nicht zuzustimmen. Die Erklärung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der genannten Dienststelle abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Erklärungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf – Immobilien- und Standortgemeinschaft (Antragsverfahren)

Antragsunterlagen: www.bid-kudamm-tauentzien.de/313-2/