Schulen: Masken tragen ist weiter angeordnet
Schülerinnen und Schüler sind nun bis mindestens zum 5. September verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske in der Schule zu tragen. Diese Entscheidung wurde bei der gestrigen Sitzung des Hygienebeirats der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsprechend den Empfehlungen der medizinischen Expertinnen und Experten getroffen. Dies soll dem Infektionsschutz dienen. Die
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