Parkerleichterungen für Hebammen und Pflegedienste wurden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ermöglicht.
Der Berliner Senat setzt einen weiteren Punkt aus den Richtlinien der Regierungspolitik um. Die oberste Straßenverkehrsbehörde hat dazu bereits eine entsprechende Bekanntmachung an die Bezirksämter herausgegeben, die den Vollzug im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung regelt.
Die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Manja Schreiner sagte dazu: „Die neue Regelung bietet freien Hebammen und Hebammenpraxen sowie auch ambulanten Pflegediensten eine vereinfachte Freistellung von der Parkgebührenpflicht für die Durchführung ihrer wichtigen Aufgaben. Gegenüber dem bisherigen Verfahren müssen Antragstellende künftig nur noch glaubhaft versichern, die Freistellung von der Parkgebührenpflicht dringend beziehungsweise in bestimmten Gebieten zu benötigen. Dieser Schritt bedeutet weniger Bürokratie als beim bisherigen Verfahren.“
Außerdem erhalten jede freie Hebamme und jede Hebammenpraxis sowie auch jeder ambulante Pflegedienst – auf Antrag – zusätzlich eine einzelne pauschale und kennzeichenlose Freiparkenregelung für das ganze Land Berlin.