Mittwoch, 24. April 2024
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Weinbrunnen auf dem Rüdesheimer Platz

Rheingauer Weinbrunnen

Der Weinbrunnen auf dem Rüdesheimer Platz darf ab Montag, 19. Juli 2021, 15 Uhr wieder sprudeln. Das Bezirksamt hat nach eingehender Prüfung den Winzern die dafür erforderliche Genehmigung erteilt.

Die aktuellen Corona-Maßnahmen sehen in dieser Saison vor, dass maximal 250 Personen auf der Terrasse oberhalb des Platzes zugelassen werden.

Geöffnet ist der Weinbrunnen bis Samstag, 18. September, immer montags bis samstags von 15 bis 22 Uhr. Am Sonntag ist Ruhetag. Der Ausschank bleibt dann aus Rücksicht gegenüber den Anwohnern geschlossen.

Erstmals liegt auf jeder von den Winzern ausgegebene Flasche ein Pfand von mindestens zehn Euro. Der Flaschenverkauf endet um 20 Uhr, der glasweise Ausschank um 21.30 Uhr.

Geöffnet ist der Weinbrunnen bis Samstag, 18. September, immer montags bis samstags von 15 bis 22 Uhr. Am Sonntag ist Ruhetag. Der Ausschank bleibt dann aus Rücksicht gegenüber den Anwohnern geschlossen.

Erstmals liegt auf jeder von den Winzern ausgegebene Flasche ein Pfand von mindestens zehn Euro. Der Flaschenverkauf endet um 20 Uhr, der glasweise Ausschank um 21.30 Uhr.

Das beliebte und traditionsreiche Fest wurde auf dem Rüdesheimer Platz erfolgreich wieder belebt.
Traditionelle Winzer aus dem Landkreis Rheingau-Taunus schenken seit mehr als 50 Jahren auf dem Plateau über dem Siegfried-Brunnen ihre Weine und Sekte aus. Essen können sich die Besucher selbst mitbringen. Normalerweise findet der „Weinbrunnen“ von Mitte Mai bis Mitte September statt. In der Regel wechseln sich drei Winzer bei der Bewirtung ab. Dieses Mal werden die Winzer Basting aus Oestrich-Winkel und Nicolai aus Erbach die Gastgeber sein. Beide Betriebe repräsentieren lange Familientraditionen im Weinbau, die bis zu 300 Jahre zurück reichen.

Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann erläuterte dazu die lange Tradition des im Bezirk so beliebten Fests:

„Wir haben im Bezirksamt an einem Strang gezogen, damit der beliebte Weinbrunnen nach einem Jahr Corona-bedingter Pause in diesem Jahr wieder ermöglicht werden kann. Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen können. Wir feiern in diesem Jahr auch das 30-jährige Jubiläum unserer Partnerschaft mit dem hessischen Rheingau-Taunus-Kreis. Das Fest gibt es allerdings schon seit 1967. Es geht auf die viel ältere Patenschaft des Landkreises mit dem Bezirk Wilmersdorf zurück. Ich freue mich sehr, dass wir diese mehr als 50 Jahre alte Tradition nun wieder pflegen und dieses besondere sommerliche Miteinander unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln so vieler Menschen wieder ermöglichen können.“

Die Genehmigung für das Fest wurde trotz noch immer bestehender Corona-Hygieneauflagen ermöglicht.

Gesundheitsstadtrat Detlef Wagner fasste die Begründung zusammen: „Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Bezirksamt sich einhellig für die Wiedereröffnung eingesetzt hat. Der Weinbrunnen ist für den Bezirk mehr als ein Fest mit Alkoholausschank, er ist ein Kulturgut geworden, das vielen Menschen friedliche Sommerabende im Kreis ihrer Freunde und Familien beschert.“