Erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Der Berliner Senat hat aufgrund zunehmender Infektionen mit SARS-CoV-2 die achte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Um Ansteckungen zu vermeiden, ist nur jede Person angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in
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